Rössler – Ihr Getränkespezialist

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Getränkegroßhandels

  1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedin­gungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist. Geschäftsbedingungen des Käufers haben für uns keine Gültigkeit
     
  2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
     
  3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.
    Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
    Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen sowie bei Rückbier, kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten. Leihgut wird nur im Rahmen der besonderen Leihbedingungen überlassen.
     
  4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
     
  5. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei der Lieferung bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besondere Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck oder SEPA Firmenlastschrift gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 8% zu berechnen.
     
  6. Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer, Dosen usw. (mit Ausnahme aller nicht bepfandeten Gebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen.
    Für Mehrweg- Flaschen, Kisten, Fässer, Dosen und Paletten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
    Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßen Zustand berechtigt, dass heißt sortiert und in vollen Kästen sowie nach Güte, Art und Sorten, bis zur Höhe der gelieferten Menge. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.
     
  7. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisfor­derung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiter­verkaufs.
     
  8. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene und sonstige Daten zum Zweck der notwendigen und ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
     
  9. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte von Getränke Rössler. Dies gilt auch wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.